Zones grises
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- Ob eine konkrete Fläche utmark oder innmark ist, entscheidet nicht der Eindruck, sondern die Nutzung. Die Grenze zwischen bebautem und unbebautem Land ist im Einzelfall auslegungsbedürftig, und im Zweifel gilt das eingefriedete, bestellte oder hofnahe Land als innmark, das du nur mit Erlaubnis betrittst.
- Das Recht kann in Schutzgebieten enger sein. In Nationalparks und Naturreservaten gehen die Vorschriften des Gebiets vor, und sie können Bewegung, Feuer und Zelten stärker beschränken als der allgemeine allemannsretten.
Der allemannsretten, das Jedermannsrecht, gibt in Norwegen jeder Person das Recht, sich in der freien Natur zu bewegen und sich dort aufzuhalten, unabhängig davon, wem der Boden gehört. Es ist keine Duldung und keine Grauzone, sondern ein Recht, das das friluftsloven von 1957 in Gesetzesform gebracht hat. Und es hat klare Grenzen, die man kennen sollte, bevor man sich darauf beruft.
utmark und innmark: die Grenze, an der alles hängt
Der allemannsretten gilt in der utmark, dem unbebauten Land: Wald, Berg, Moor, offene Küste, das meiste, was nicht Hof, Garten oder bestelltes Feld ist. Er gilt nicht in der innmark, dem bebauten und genutzten Land: Höfe, Hausgärten, Äcker, Wiesen in Nutzung, eingefriedetes Land. Dort brauchst du die Erlaubnis des Eigentümers.
Ob eine Fläche utmark oder innmark ist, entscheidet die Nutzung, nicht der erste Eindruck. Im Zweifel gilt das hofnahe, bestellte oder eingefriedete Land als innmark.
Was das Recht umfasst
Miljødirektoratet, die norwegische Umweltdirektion, fasst es so: sich in der utmark zu bewegen, zu Fuß, mit Ski, dem Rad oder dem Pferd, sich dort aufzuhalten, zeitweise zu zelten, zu baden und Beeren, Pilze und wilde Blumen zu pflücken. Es ist ein Recht auf schonende Nutzung. Du darfst da sein und dich bewegen, nicht den Ort für dich beanspruchen oder verändern.
Was es nicht umfasst
Hier liegen die Missverständnisse, und für Wohnmobilreisende das entscheidende:
- Keine Motorfahrzeuge. Miljødirektoratet stellt ausdrücklich fest, dass der allemannsretten keine Fahrt mit Motorfahrzeugen in der utmark umfasst. Das Fahren und Parken abseits der Straße ist eigens geregelt und meist verboten.
- Keine innmark ohne Erlaubnis. Bestelltes und hofnahes Land ist tabu, außer der Eigentümer erlaubt es.
- Kein dauerhaftes Lagern. Das Recht trägt das zeitweise Zelten, nicht das Standlager. Die festen Grenzen dafür, 150 Meter und 2 døgn, stehen im Wildcampen in Norwegen.
- Nichts, was stört oder schadet. Ruhe der Bewohner, Tierwelt, Vegetation, Feuergefahr: Das Recht endet dort, wo die Rücksicht endet.
Für dich als Wohnmobilist folgt daraus der eine praktische Satz: Die Übernachtung im Fahrzeug ist keine Sache des allemannsretten, sondern des Straßen- und Parkrechts. Das Recht trägt dein Zelt, nicht deinen Wagen.
Das Schild gewinnt
In Schutzgebieten gehen die Vorschriften des Gebiets vor, und sie können enger sein als der allgemeine allemannsretten. Wo ein Schild oder eine Verordnung etwas anderes sagt, gilt das, nicht diese Seite.