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Vérifiez-les avant de partir.
La source officielle règle l'essentiel. Ce sont les points qu'elle ne règle pas : traitez-les comme ouverts et vérifiez localement.
- Für Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Zahl. Das Zelten und Übernachten in der freien Landschaft außerhalb ausgewiesener Flächen ist als Ordnungswidrigkeit über die Naturschutz- und Waldgesetze der Länder geregelt, und Höhe wie Tatbestand unterscheiden sich von Land zu Land. Wer eine konkrete Zahl braucht, schaut in das Naturschutz- oder Waldgesetz und den Bußgeldkatalog des betreffenden Bundeslands.
- In Schweden und Norwegen ist das Zelten selbst ein Recht und kennt als solches kein Bußgeld. Sanktionen entstehen dort aus anderen Verstößen: Zelten in einem Schutzgebiet, wo es verboten ist, Fahren oder Parken abseits der Straße, oder Missachtung der Zahlen aus dem norwegischen friluftsloven. Diese richten sich nach der jeweiligen Vorschrift, nicht nach einem allgemeinen Wildcamping-Bußgeld.
- Der kroatische Bußgeldrahmen steht im Gesetzestext in Kuna (2.000 bis 7.500). Kroatien nutzt seit 2023 den Euro; die Euroangabe unten ist eine grobe Umrechnung, kein amtlich festgelegter Betrag.
Wie hoch die Strafe fürs Wildcampen ist, hängt vom Land ab, und in vielen Ländern gibt es gar keine einheitliche Zahl. Das ist die ehrliche Antwort, und sie ist nützlicher als eine Tabelle mit erfundenen Beträgen. Hier steht ein Betrag nur da, wo eine offizielle Quelle ihn nennt. Wo es keine gibt, sagen wir das.
Grob gibt es drei Gruppen: Länder, in denen das Zelten ein Recht ist und kein Bußgeld kennt, Länder, in denen es die Gemeinde oder das Bundesland regelt, und Länder mit einem landesweiten Verbot und einer gesetzlichen Zahl.
Kroatien: landesweites Verbot, Zahl im Gesetz
Kroatien ist der klarste Fall. Das Zakon o ugostiteljskoj djelatnosti, das Gesetz über die Gastgewerbetätigkeit, verbietet das Campieren außerhalb eines Campingplatzes im ganzen Land und setzt in Artikel 59 ein Bußgeld. Im Gesetzestext stehen 2.000 bis 7.500 Kuna, umgerechnet grob 265 bis 995 Euro, wobei die Euroangabe eine Umrechnung ist und kein amtlich festgelegter Betrag. An der Küste und in den Nationalparks wird in der Hauptsaison kontrolliert. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zum Wildcampen in Kroatien.
Schottland: ein Recht, mit einer Ausnahme
In Schottland ist das Zelten über den Scottish Outdoor Access Code ein Recht, und wo ein Recht gilt, gibt es kein Wildcamping-Bußgeld. Die Ausnahme ist der Loch Lomond & The Trossachs National Park: Dort verlangen saisonale byelaws in vier Zonen eine Genehmigung, und ein Verstoß kann laut Parkverwaltung bis zu 500 Pfund kosten. Das gilt nur dort und nur von März bis September. Mehr dazu auf der Seite zum Wildcampen in Schottland.
Italien: die Gemeinde setzt die Zahl
Für das Zelten in der Natur gibt es in Italien keine landesweite Zahl. Das regeln die comuni per Verordnung und die Regionen, und die Höhe steht in der jeweiligen Verordnung, nicht in einem nationalen Gesetz. Eine Zahl nennt das nationale Recht nur an einer Stelle, und die betrifft nicht das Zelten, sondern das Abwasser: Artikel 185 der Codice della Strada setzt für das Ablassen von Klar- und Schmutzwasser außerhalb dafür vorgesehener Anlagen ein Bußgeld von 87 bis 344 Euro. Was fürs Freistehen und Zelten gilt, steht auf der Seite zum Wildcampen in Italien.
Deutschland: Sache der Länder
Deutschland hat keine bundeseinheitliche Zahl. Das Zelten und Übernachten in der freien Landschaft außerhalb ausgewiesener Flächen ist als Ordnungswidrigkeit über die Naturschutz- und Waldgesetze der Länder geregelt, und Tatbestand wie Höhe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wer eine konkrete Zahl braucht, liest das Naturschutz- oder Waldgesetz und den Bußgeldkatalog des betreffenden Landes. Fürs Wohnmobil ist die einmalige Übernachtung zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit eine andere, verkehrsrechtliche Frage als das Campieren, und auch sie regelt die jeweilige Kommune vor Ort.
Schweden und Norwegen: kein Bußgeld, weil Recht
In Schweden und Norwegen ist das Zelten selbst ein Recht, der allemansrätten beziehungsweise allemannsretten, und kennt als solches kein Bußgeld. Sanktionen entstehen dort aus anderen Verstößen: Zelten in einem Schutzgebiet, wo es verboten ist, Fahren oder Parken abseits der Straße, oder das Überschreiten der Zahlen aus dem norwegischen friluftsloven (150 Meter, zwei Nächte). Diese richten sich nach der jeweiligen Vorschrift. Der Rahmen dazu steht auf der Seite zum nordischen Jedermannsrecht.
Die eine Regel, die überall gilt
Wo du dir nicht sicher bist, gilt das Schild vor Ort und die Auskunft der örtlichen Behörde, nicht diese Seite. Und der verlässliche Weg, die Bußgeldfrage für eine ganze Reise zu erledigen, ist derselbe wie überall in diesem Set: ein ausgewiesener Stellplatz oder Campingplatz nimmt dir die Entscheidung ab.