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Wildcampen in Albanien: was das Gesetz regelt, und wo die Schutzgebiete Grenzen ziehen

Albanien hat im Tourismusgesetz kein landesweites Verbot des Zeltens außerhalb von Campingplätzen. Klar geregelt ist es in den Schutzgebieten: Dort brauchen Zelten, Feuer und Parken abseits der Straße eine Genehmigung oder sind außerhalb ausgewiesener Punkte verboten. Was die Gesetzestexte sagen, mit Datum, und wie du dich vor Ort verhältst.

Grey areas

Check these before you go.

The official source settles most of this. These are the parts it does not, so treat them as open and check locally.

  • Ob Gemeinden (bashki) oder Strandverwaltungen das Zelten an einzelnen Stränden verbieten, steht in keinem landesweiten Text, den wir zitieren können. Das Schild vor Ort ist die Regel: Ndalohet kampimi heißt Campen verboten.
  • Wo die Schutzgebiete genau liegen und welche Punkte darin fürs Zelten ausgewiesen sind, legt jeweils der Beschluss zur Ausweisung des Gebiets und die Verwaltung vor Ort fest. Frag beim Eingang oder im Besucherzentrum, bevor du im Park übernachtest.
  • Was ein Verstoß im Schutzgebiet kostet, nennen wir hier nicht. Frag die Parkverwaltung, wenn du die Zahl brauchst.

Außerhalb der Schutzgebiete verbietet das albanische Tourismusgesetz das Zelten nicht. Klar geregelt ist es in den Schutzgebieten, und zu denen gehören Berge wie der Dajti und Seen wie der Shkodrasee. Dort brauchst du für das Zelten außerhalb ausgewiesener Punkte eine Genehmigung, oder es ist ganz verboten. Und überall gilt das Schild: Ndalohet kampimi heißt Campen verboten.

Was das Tourismusgesetz sagt, und was nicht

Das Ligji nr. 93/2015 Për turizmin, das Tourismusgesetz, definiert in Artikel 4 zwei Begriffe, die du unterwegs liest. Ein kamping ist eine eingezäunte öffentliche oder private Fläche mit Wasser, Toiletten und Strom, auf der Reisende in Zelten schlafen oder ihr kamper, ihr Wohnmobil, parken. Ein kamper ist ein Fahrzeug mit Wohnausstattung, das jederzeit fahrbereit bleibt. Geprüft an der konsolidierten Fassung mit den Änderungen bis Juli 2026 im albanischen Amtsblatt am 24.09.2026.

Ein landesweites Verbot, außerhalb eines kamping zu zelten oder im kamper zu übernachten, steht in diesem Gesetz nicht. Das heißt nicht, dass jeder Strand und jede Wiese offen ist: Grund gehört jemandem, Gemeinden stellen Schilder auf, und in den Schutzgebieten gilt ein eigenes Gesetz.

Schutzgebiete: Genehmigung oder Verbot

Das Ligji nr. 81/2017 Për zonat e mbrojtura, das Gesetz über die Schutzgebiete, in der Fassung mit den Änderungen von 2024, regelt das Zelten in drei Stufen. Geprüft an der konsolidierten Fassung im albanischen Amtsblatt am 24.09.2026.

Nationalparks (park kombëtar, Artikel 16). Die Nationale Agentur für Schutzgebiete (AKZM) kann auf schriftlichen, begründeten Vorschlag der Parkverwaltung unter anderem genehmigen:

d) lëvizje dhe parkim automjetesh jashtë rrugëve dhe vendeve të caktuara; dh) ngjitje alpine, ski, kampingje dhe ndezje zjarri jashtë pikave të caktuara

Auf Deutsch, und der albanische Text ist maßgeblich: Fahren und Parken von Fahrzeugen außerhalb von Straßen und ausgewiesenen Plätzen, und Bergsteigen, Skifahren, Camping und Feuer außerhalb ausgewiesener Punkte. Anders gesagt: Im Nationalpark zeltest du an einem ausgewiesenen Punkt oder mit Genehmigung, nicht einfach irgendwo.

Verwaltete Naturreservate und Naturparks (rezervat natyror i menaxhuar/park natyror, Artikel 19). Hier brauchen Camping und Feuer außerhalb ausgewiesener Punkte und das Fahren und Parken abseits öffentlicher Straßen die vorherige schriftliche Zustimmung der Schutzgebietsverwaltung.

Zonen nachhaltiger Nutzung (nënzona e përdorimit të qëndrueshëm, Artikel 49). In diesem Teil eines Schutzgebiets sind Camping und Feuer außerhalb ausgewiesener Punkte und Wege verboten, ebenso Fahren und Parken abseits öffentlicher Straßen und ausgewiesener Parkplätze, soweit es nicht den dort erlaubten Tätigkeiten dient.

Für dich heißt das: Im Schutzgebiet bleibt das Wohnmobil auf der Straße und dem Parkplatz, und das Zelt steht an einem ausgewiesenen Punkt. Frag am Parkeingang oder im Besucherzentrum, wo die liegen. Welche Gebiete geschützt sind, zeigt die Nationale Agentur für Schutzgebiete auf ihrer Karte.

Außerhalb der Schutzgebiete: eine Nacht, mit Rücksicht

Wo kein Schutzgebiet und kein Schild ist, sagt das Gesetz nichts gegen eine Nacht im Zelt oder im Wohnmobil. Das ist kein Recht wie in Skandinavien, es ist die Abwesenheit eines Verbots. Also:

  • Auf privatem Grund fragst du. Ein Feld, ein Olivenhain, ein Hof: Wer dort wohnt, entscheidet.
  • Ein Schild mit Ndalohet kampimi ist die Antwort. Dann fährst du weiter.
  • Eine Nacht, keine Spuren, kein Feuer abseits von Feuerstellen.
  • Wasser und Entsorgung bekommst du auf einem kamping, und dort kannst du auch deinen Tank leeren, statt ihn irgendwo abzulassen.

Das Schild gewinnt

Das Schild vor Ort und die Auskunft der Parkverwaltung oder der Gemeinde stehen über dieser Seite. Albanien hat sein Tourismusgesetz zuletzt im Juli 2026 geändert, und nicht jede Änderung erreicht uns am Tag, an dem sie gilt. Wenn Schild und Seite sich widersprechen, hat das Schild recht.

05 · Frequently asked

The questions we get.

Ist Wildcampen in Albanien erlaubt?

Außerhalb der Schutzgebiete verbietet es das Tourismusgesetz nicht: Das Gesetz 93/2015 definiert Campingplatz und Wohnmobil, setzt aber kein landesweites Verbot des Zeltens außerhalb von Campingplätzen. In den Schutzgebieten ist es klar geregelt: Zelten außerhalb ausgewiesener Punkte braucht in Nationalparks und Naturparks eine Genehmigung und ist in den Zonen nachhaltiger Nutzung verboten. Geprüft im albanischen Amtsblatt am 24.09.2026. Achte auf Schilder: Ndalohet kampimi heißt Campen verboten.

Darf ich in einem albanischen Nationalpark zelten?

Nur an ausgewiesenen Punkten, oder mit Genehmigung. Artikel 16 des Gesetzes 81/2017 sagt, dass die Nationale Agentur für Schutzgebiete (AKZM) auf schriftlichen Vorschlag der Parkverwaltung unter anderem Camping und Feuer außerhalb ausgewiesener Punkte genehmigen kann. In der Zone nachhaltiger Nutzung eines Schutzgebiets verbietet Artikel 49 Camping und Feuer außerhalb ausgewiesener Punkte und Wege. Geprüft am 24.09.2026.

Darf ich mit dem Wohnmobil frei stehen?

Außerhalb der Schutzgebiete gibt es im Tourismusgesetz kein Verbot, das Gesetz nennt das Wohnmobil (kamper) nur bei der Definition des Campingplatzes. In Schutzgebieten ist Fahren und Parken abseits öffentlicher Straßen und ausgewiesener Parkplätze genehmigungspflichtig (Nationalparks, Artikel 16) oder in der Zone nachhaltiger Nutzung verboten (Artikel 49). Im Park bleibst du also auf der Straße und auf dem Parkplatz. Geprüft am 24.09.2026.

Wo übernachte ich ohne Diskussion?

Auf einem Campingplatz. Das Tourismusgesetz definiert ihn als eingezäunte öffentliche oder private Fläche mit Wasser, Toiletten und Strom, auf der du im Zelt schlafen oder dein Wohnmobil parken kannst. Dort ist die Frage beantwortet, und du kommst an Wasser und Entsorgung.