Vier Länder, vier verschiedene Maße an deinem Fahrzeug, und jedes rechnet für sich. Frankreich liest Höhe und Gesamtgewicht. Italien legt das Maßband an die Vorderachse. Spanien schaut nur aufs Gewicht. Österreich und die Schweiz gehen nach der Masse, für die dein Fahrzeug technisch ausgelegt ist, und jenseits dieser Grenze ist die Vignette, die du kaufen wolltest, das falsche Produkt. Jeder Betreiber veröffentlicht seine Tabelle. Hier steht, was er jeweils misst.

Frankreich: 2 Meter und 3 Meter sind die zwei Linien

VINCI Autoroutes teilt den Verkehr in fünf Klassen. Classe 1 ist alles bis 2 m Höhe mit einem PTAC (zulässiges Gesamtgewicht) von höchstens 3,5 t. Classe 2 umfasst große Transporter, Wohnmobile und Pick-ups mit Wohnkabine zwischen 2 m und 3 m bei höchstens 3,5 t. Classe 3 beginnt bei 3 m Höhe oder mehr, oder über 3,5 t PTAC, und das ist das Band, das Lkw und Reisebusse zahlen (vinci-autoroutes.com, geprüft am 10. August 2026).

Die meisten Alkovenmobile, Teilintegrierten und Hochdach-Kastenwagen liegen in classe 2 und bleiben dort. Was Leute erwischt, ist nicht die Regel, sondern die Messung an der Schranke. VINCI schickt Wohnmobilfahrer ohne Badge auf die Kartenspuren mit Höhenmessung und schreibt, dass der télépéage-Badge der FFCC ein Fahrzeug der classe 2 auch dann als classe 2 erkennt, “même si vous voyagez avec une antenne, un coffre ou une climatisation sur le toit”, also mit Antenne, Dachbox oder Dachklimaanlage (vinci-autoroutes.com, geprüft am 10. August 2026). Wenn im Prospekt 2,85 m steht und du seitdem etwas aufs Dach geschraubt hast, ist der Prospekt nicht mehr deine Höhe.

Italien: gemessen wird an der Vorderachse

Italien rechnet nach assi-sagoma, also Achsen und Silhouette. Zwei Achsen und höchstens 1,30 m Höhe an der Vorderachse ergeben classe A. Zwei Achsen über 1,30 m sind classe B. Drei Achsen sind classe 3, vier sind classe 4, fünf oder mehr sind classe 5, unabhängig von der Höhe (serravalle.it, geprüft am 10. August 2026).

Jedes Wohnmobil ist damit mindestens classe B. Teuer wird es in Italien nicht über die Höhe, sondern über die Achsen: ein dreiachsiges Wohnmobil mit Nachlaufachse zahlt classe 3, dieselbe Klasse wie ein dreiachsiger Lkw.

Spanien: nur das Gewicht zählt

Das Real Decreto 205/2025 definiert ein vehículo ligero als Fahrzeug, dessen zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt, und ein vehículo pesado als alles darüber (boe.es, geprüft am 10. August 2026). Die Höhe kommt in der Definition nicht vor. Ein 3 m hohes Wohnmobil mit 3,5 t ist in Spanien ein leichtes Fahrzeug und auf derselben Reise in Frankreich ein Schwerfahrzeug der classe 3.

Schweiz: 40 Franken, dann ein harter Schnitt bei 3,5 t

Die Autobahnvignette kostet 40 Franken, als Klebevignette wie als E-Vignette, und sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (bazg.admin.ch, geprüft am 10. August 2026). Vignettenpflichtig sind grundsätzlich alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t, und ein Anhänger braucht seine eigene Vignette, ausgenommen sind nur Anhänger hinter Motorrädern. Wer einen Pkw oder einen Anhänger mitzieht, kauft also zwei (BAZG-FAQ, geprüft am 10. August 2026).

Über 3,5 t ist die Vignette gar nicht dein Produkt. Schwere Wohnmobile zahlen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA), erhältlich für Tage, Monate oder ein Jahr und ohne Registrierung über das Via-Portal zu bezahlen. Sie fällt für jeden Tag an, den das Fahrzeug in der Schweiz ist, auch für die Tage, an denen es nur steht (bazg.admin.ch, geprüft am 10. August 2026). Der Satz hängt von deinem Gewicht und vom gebuchten Zeitraum ab, steht in einem eigenen Merkblatt und ist der Betrag, mit dem du rechnen musst, nicht die 40 Franken.

Österreich: das Typenschild entscheidet, nicht der Zulassungsschein

Für 2026 kostet die Vignette für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t 106,80 Euro im Jahr, 32,00 Euro für zwei Monate, 12,80 Euro für zehn Tage und 9,60 Euro für einen Tag (oesterreich.gv.at, geprüft am 10. August 2026).

Der Haken ist, welches Gewicht zählt. Österreich geht nach der technisch zulässigen Gesamtmasse. Ein auf 3,5 t abgelasteter Kastenwagen, den der Hersteller höher ausgelegt hat, ist damit nicht automatisch ein Vignettenfahrzeug. Für die älteren gibt es eine Übergangsregel: Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, für die vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t festgelegt wurde, bleiben bis 31. Jänner 2029 vignettenpflichtig (dieselbe Seite, dasselbe Datum).

Sonst gilt die GO-Maut: eine GO-Box für 12 Euro Bearbeitungsgebühr, danach ein Kilometertarif nach Achsen, CO2-Klasse und EURO-Klasse. Beim Wohnmobil zählen Anhänger- und Stützachsen nicht mit, und du musst die Achszahl vor jeder Fahrt richtig einstellen (go-maut.at, geprüft am 10. August 2026).

Drei Zahlen, die aufs Armaturenbrett gehören

Die Höhe, beladen gemessen, mit allem, was dauerhaft auf dem Dach sitzt. PTAC und technisch zulässige Gesamtmasse, abgelesen vom Typenschild und nicht aus dem Prospekt. Und die Zahl der Achsen. Diese drei Werte legen deine Klasse in jedem Land oben fest, und die Höhe ist dieselbe Zahl, die darüber entscheidet, auf welche Stellplätze du überhaupt draufkommst.

Was sonst noch vor der Grenze zu erledigen ist, von Strafen bei fehlender Vignette bis zu den Umweltzonen, steht in Mit dem Wohnmobil durch Europa. Was sich ab 3,5 t sonst noch ändert, von Tempolimits bis zur Winterausrüstung, steht in Verkehrsregeln, die Besucher kalt erwischen.

Sources

  1. Péage autoroute: classe de véhicule, VINCI Autoroutes (Klassentabelle)
  2. Camping-car: votre passage au péage, VINCI Autoroutes
  3. Classi pedaggio, Milano Serravalle (italienische Mautklassen)
  4. Real Decreto 205/2025, Boletín Oficial del Estado
  5. Schweizer Autobahnvignette, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
  6. FAQ Vignette, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
  7. Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge, BAZG
  8. Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, oesterreich.gv.at
  9. GO-Maut für schwere Wohnmobile, ASFINAG

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