Ein Recht auf Wildcampen hast du in Slowenien nicht. Der Triglav-Nationalpark verbietet Campieren und Übernachten außerhalb ausgewiesener Flächen rundheraus, und fürs Wohnmobil beginnt das Problem vor dem Schlafen: Fahren, Anhalten und Parken abseits des Straßennetzes ist nach dem Naturschutzgesetz illegal. Neu ist der Rahmen darum. Seit Ende Januar 2026 gilt ein neues Ordnungsgesetz, und die alte Wildcamping-Regel, die noch überall im Netz zitiert wird, ist aufgehoben. Alles hier ist am 23. August 2026 an den amtlichen Texten geprüft.

Das Gesetz von 2026: 100 bis 500 Euro

Bis Januar 2026 stand das landesweite Verbot in Artikel 18 des Ordnungsgesetzes ZJRM-1 von 2006: kein Campieren auf öffentlichen Flächen, die dafür nicht bestimmt sind, keines auf Privatgrund ohne Zustimmung des Eigentümers, mit einer Geldbuße, die noch in Tolar beziffert war. Dieses Gesetz ist weg. Sein Nachfolger ZJRM-2 (Uradni list RS 112/2025, verkündet am 29. Dezember 2025, in Kraft 30 Tage später) schreibt Artikel 18 neu: Wer an einem öffentlichen Ort oder anderen zugänglichen Flächen übernachtet, die dafür nicht bestimmt sind, und damit jemanden stört, zahlt 100 bis 500 Euro. Absatz 2 sagt, dass die Gemeinden Bedingungen, Flächen und Regeln fürs Übernachten in Fahrzeugen auf ihrem Gebiet selbst festlegen dürfen.

In der Praxis folgt daraus dreierlei. Der pauschale Camping-Tatbestand ist aus dem Ordnungsrecht verschwunden. Ein Recht zu stehen hast du trotzdem nicht, denn ob dein Übernachten “stört”, entscheidet vor Ort der Beamte, nicht du. Und die Gemeinde kann eigene kommunale Verordnungen erlassen, also schlägt das Schild an der Einfahrt jede Website, auch diese.

Parken oder Campen: die Linie fürs Wohnmobil

Nach dem Naturschutzgesetz (Zakon o ohranjanju narave) sind Fahren, Anhalten und Parken von Motorfahrzeugen im naturbelassenen Gelände verboten, also außerhalb von Siedlungen und Straßennetz. Die Wiese, der Schotterweg zum Fluss, die Kehre über der Baumgrenze: alles schon als Parken illegal, egal ob du schläfst. Die genannte Ausnahme ist Parken bis 5 Meter neben der Fahrbahn, wo die Verkehrsregeln es zulassen und der Grundeigentümer einverstanden ist. Geprüft auf der amtlichen Natura-2000-Seite am 23. August 2026.

Ein normaler öffentlicher Parkplatz ist anderes Terrain. Dort greift Artikel 18, und ob eine Gemeinde die Nacht im Fahrzeug erlaubt, regelt oder verbietet, steht in ihrer Verordnung und auf ihrem Schild. Eine ruhige Nacht, spät ankommen, keine Stühle, keine Markise, nichts vor der Tür: damit bleibst du innerhalb dessen, was das Gesetz tatsächlich ahndet, nämlich das Stören. Eine Zusage ist das nicht. Auf Privatgrund gilt das Naheliegende: Frag den Eigentümer, ohne sein Ja stehst du auf fremdem Boden.

Triglav-Nationalpark: klares Verbot

Der Park umfasst einen großen Teil der Julischen Alpen, und sein eigenes Gesetz ZTNP-1 regelt die Frage direkt. Artikel 13 verbietet, außerhalb der dafür bestimmten Plätze zu zelten oder zu campieren (“šotoriti ali taboriti zunaj za to določenih mest”), und ebenso, Motorfahrzeuge, Wohnwagen oder zum Wohnen genutzte Fahrzeuge außerhalb ausgewiesener Flächen abzustellen. Die Parkverwaltung ergänzt in ihren FAQ, dass kein einziger Parkplatz im Park fürs Übernachten oder für Wohnwagen hergerichtet ist, und verweist auf die Campingplätze in den Parkgemeinden. Offenes Feuer in der freien Natur ist ebenfalls verboten. Geprüft bei tnp.si und im Amtsblatt am 23. August 2026.

Die legalen Optionen heißen kamp, der registrierte Campingplatz, und PZA, kurz für postajališče za avtodome, ein ausgewiesener Stellplatz für Wohnmobile. Genau solche Flächen meint das neue Gesetz, wenn es das Übernachten in Fahrzeugen den Gemeinden überlässt. Wie du so eine Nacht sauber fährst, ist überall gleich: Übernachten auf Parkplätzen, richtig gemacht, hält diese Plätze offen.

Sloweniens Antwort ist strenger als das Flickwerk in Österreich nebenan und liegt nah bei Kroatien und Italien. Wie der Rest Europas dieselbe Frage beantwortet, steht im Themen-Hub zu den Wildcampen-Regeln, und alle von uns geprüften Rechtsrahmen findest du auf den Regelseiten.

Sources

  1. Zakon o varstvu javnega reda in miru (ZJRM-2), Uradni list RS 112/2025
  2. Zakon o varstvu javnega reda in miru (ZJRM-1), Uradni list RS 70/2006, aufgehoben
  3. Zakon o Triglavskem narodnem parku (ZTNP-1), Uradni list RS 52/2010
  4. FAQs, Triglav National Park (englisch)
  5. Code of conduct, Triglav National Park (englisch)
  6. Vožnja z motornimi vozili je v naravi prepovedana, Natura 2000 Slowenien (gov.si)

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