Die Schweiz hat keine landesweite Regel zum Übernachten im Wohnmobil. Der Bund regelt, wo du ein Fahrzeug abstellen darfst. Ob du dort campieren darfst, schreibt der Kanton, in der Praxis oft die Gemeinde. Genau deshalb wechselt die Antwort an der Kantonsgrenze, und deshalb gibt es keinen Satz, der für das ganze Land stimmt.

Was der Bund regelt und was nicht

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) sagt in Art. 37 Abs. 2, dass Fahrzeuge nicht dort angehalten oder aufgestellt werden dürfen, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten, und wo möglich auf Parkplätzen aufzustellen sind. Die Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11) liefert das Detail. Art. 19 definiert Parkieren als Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloß dem Ein- und Aussteigenlassen oder dem Güterumschlag dient, und listet danach auf, wo es untersagt ist. Zwei Punkte treffen Wohnmobile besonders: auf Hauptstrassen ausserorts ist das Parkieren generell verboten, ebenso vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.

In keinem der beiden Texte kommen die Wörter Camping, Wohnmobil oder Übernachten vor. Geprüft auf Fedlex am 24. August 2026. Wer legal parkiert, parkiert auch um Mitternacht legal. Was das Bundesverkehrsrecht nicht sagt, ist, ob du an dieser Stelle campieren darfst.

Die Kantone schreiben diesen Teil, und sie sind sich uneinig

Obwalden hat beide Hälften in einem kurzen Gesetz. Das Gesetz über das Campieren (GDB 971.4, in Kraft seit 1. März 2015) sagt in Art. 6, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren außerhalb behördlich bewilligter Campingplätze nicht gestattet ist. Art. 8 erlaubt danach das einmalige Übernachten, ohne jede Bewilligung, außerhalb bewilligter Plätze, solange keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. Und er stellt klar: auf eigenes Risiko. Die eine Nacht steht dort also im Gesetzestext.

Das Tessin geht den anderen Weg. Die Legge sui campeggi (943.100 vom 26. Januar 2004) hält in Art. 2 fest, dass nur auf bewilligten Flächen campiert werden darf, mit genau einer Ausnahme: dem Zelten zum Biwakieren im Gebirge. Art. 3 definiert campeggiare als vorübergehendes Verweilen und Übernachten außerhalb des eigenen Wohnsitzes mit beweglichen Einrichtungen und nennt motorhomes ausdrücklich, das Fahrzeug ist dort also kein Schlupfloch. Art. 27 lässt die Gemeinde Verstösse mit 50 bis 10 000 Franken büssen. Geprüft am 24. August 2026.

Die meisten Kantone liegen zwischen diesen beiden Polen, und viele überlassen die Entscheidung den Gemeinden. Das ist der praktische Grund, warum ein Schild an der Parkplatzeinfahrt mehr wert ist als jede Liste, unsere eingeschlossen: das Schild und die aktuelle Auskunft der Gemeinde stehen über dieser Seite.

Parkiert oder campiert, daran entscheidet es sich

Wo ein Kanton die beiden unterscheidet, sieht man den Unterschied von aussen. Ein Wohnmobil, das mit geschlossener Tür in einer regulären Parkfläche steht, parkiert. Stühle, Tisch, ausgefahrene Markise, Auffahrkeile unter den Rädern, und für jeden, der vorbeikommt, ist es Campieren. Alles drinnen lassen, spät ankommen, früh weiterfahren, und du wirst darüber selten ein Gespräch führen.

Zwei Fälle, in denen die Antwort schon feststeht. In den eidgenössischen Jagdbanngebieten verbietet Art. 5 Abs. 1 Bst. e der VEJ (SR 922.31) das freie Zelten und Campieren, vorbehalten bleiben offizielle Zeltplätze. Die Perimeter liegen auf map.geo.admin.ch, ein Blick lohnt sich vor einer Nacht in den Bergen. Und auf dem Nationalstrassennetz beschreibt der Bund die Rastplätze, ohne je etwas zum Schlafen zu sagen. Also gilt dort das Schild an der Einfahrt und die markierte Parkzeit, sonst nichts.

Vor der Grenze

Vignette kaufen. 40 Franken, gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, pflichtig sind Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Ein gezogener Wohnwagen braucht also eine eigene. Wohnmobile sind bis 3,5 t vignettenpflichtig, darüber zahlst du die pauschale Schwerverkehrsabgabe, berechnet nach Gewicht und Abgabeperiode. Das ist ein echter Posten, den du vor der Routenplanung ausrechnen solltest. Die Schweiz funktioniert damit anders als die Kilometermaut in Frankreich und Italien.

Danach die Nächte richtig planen. Campingplätze und die Stellplätze, die Schweizer Gemeinden und Campingplätze betreiben, sind die verlässliche Antwort, und ein Anruf bei der Gemeinde geht schneller als drei Foren. Für den Rest der Reise sammelt der Themen-Hub Planung das, was wir geprüft haben, und Österreich nebenan beantwortet dieselbe Frage wieder anders.

Sources

  1. Strassenverkehrsgesetz (SVG), SR 741.01, Fedlex
  2. Verkehrsregelnverordnung (VRV), SR 741.11, Fedlex
  3. Gesetz über das Campieren, Kanton Obwalden, GDB 971.4
  4. Legge sui campeggi, Cantone Ticino, 943.100
  5. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Fedlex
  6. Nationalstrassenverordnung (NSV), SR 725.111, Fedlex
  7. Nationalstrassenabgabe (Vignette), Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

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