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Wildcampen in Frankreich: was der Code de l'urbanisme erlaubt, und wo es verboten ist

Frankreich erlaubt das Zelten außerhalb von Campingplätzen im Grundsatz, mit Zustimmung dessen, dem der Boden gehört. Verboten ist es an der Küste, in geschützten Stätten, nahe Trinkwasserfassungen und überall, wo der Bürgermeister es per Aushang untersagt. In den Kernzonen der Nationalparks gilt nur das Biwak. Was die Texte sagen, mit Datum, und was das fürs Wohnmobil heißt.

Grauzonen

Prüf diese Punkte, bevor du losfährst.

Die offizielle Quelle klärt das meiste davon. Was sie nicht klärt, gilt als offen, also prüf das vor Ort.

  • Ob eine Gemeinde das Zelten per arrêté verboten hat, steht nur im Aushang am Rathaus und auf den Schildern an den Zugängen. Einen landesweiten Überblick gibt es nicht. Lies das Schild, und wenn keins da steht, frag im Rathaus (mairie) nach.
  • Was ein Verstoß kostet, hängt von der verletzten Regel und dem Ort ab, eine landesweite Zahl fürs Wildcampen gibt es nicht. Nimm keine Zahl aus einem Forum mit, sie gilt fast nie für den Ort, an dem du stehst.

Im Grundsatz ja, aber nicht ohne Zustimmung, und nicht überall. Frankreich regelt das Zelten außerhalb von Campingplätzen im Code de l’urbanisme, dem Städtebaugesetzbuch, und der erlaubt es mit dem Einverständnis dessen, dem der Boden gehört oder der ihn nutzt. Verboten ist es an der Küste, in geschützten Stätten, nahe Trinkwasserfassungen und überall, wo die Gemeinde es per Aushang untersagt. In den Nationalparks gilt eine eigene, strengere Regel.

Zwei Dinge sind zu trennen: das Zelten in der Natur und die Nacht im Wohnmobil. Fürs Zelt gilt das Städtebaurecht. Fürs Fahrzeug gilt das Parkrecht.

Der Grundsatz: frei, mit Zustimmung, abseits der Straße

Artikel R111-32 sagt:

Le camping est librement pratiqué, hors de l’emprise des routes et voies publiques, dans les conditions fixées par la présente sous-section, avec l’accord de celui qui a la jouissance du sol, sous réserve, le cas échéant, de l’opposition du propriétaire.

Unsere Zusammenfassung, und der französische Text ist maßgeblich: Camping ist frei, außerhalb von Straßen und öffentlichen Wegen, mit dem Einverständnis dessen, der den Boden nutzt, und der Eigentümer kann widersprechen. Geprüft auf Légifrance am 24.09.2026.

Das ist kein Jedermannsrecht wie in Schweden. Die Wiese gehört jemandem, und der muss einverstanden sein. In der Praxis heißt das: Frag den Bauern, und du hast in den meisten Fällen eine legale Nacht. Einfach irgendwo aufbauen deckt der Artikel nicht.

Wo Zelten verboten ist

Artikel R111-33 verbietet das camping pratiqué isolément, das Einzelcamping, an vier Arten von Orten, jeweils vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung:

  • an der Meeresküste (rivages de la mer) und in eingetragenen Stätten (sites inscrits),
  • in klassierten Stätten (sites classés) und in solchen, deren Klassierung läuft,
  • in bemerkenswerten Kulturerbestätten (sites patrimoniaux remarquables) und im Umfeld historischer Denkmäler (abords des monuments historiques),
  • im Umkreis von 200 Metern um Trinkwasserfassungen.

Geprüft auf Légifrance am 24.09.2026. Die Küste ist der Punkt, der die meisten Reisenden betrifft: Ein Zelt am Strand ist ohne Genehmigung nicht erlaubt, und das ist in Frankreich keine Grauzone.

Dazu kommt die Gemeinde. Artikel R111-34 lässt den Bebauungsplan oder einen arrêté des Bürgermeisters das Zelten außerhalb von Campingplätzen in bestimmten Zonen verbieten, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Ruhe, der Landschaft oder der Landwirtschaft. Solche Verbote gelten nur, wenn sie im Rathaus ausgehängt und an den üblichen Zugängen ausgeschildert sind. Geprüft auf Légifrance am 24.09.2026. Für dich heißt das: Das Schild am Zugang ist die Regel, und wo eins steht, gilt es.

Nationalparks: nur das Biwak, und nicht überall

In den Kernzonen (cœurs) der französischen Nationalparks gilt eine eigene Regel. Das Portal der Nationalparks unterscheidet:

  • Biwak (bivouac): eine einzige Nacht in einer einfachen Ausstattung. Das wird geduldet, meist von etwa 19 Uhr bis 8 oder 9 Uhr am nächsten Morgen, je nach Park.
  • Camping sauvage: mehrere Nächte, ein richtiges Lager. Das ist in den Kernzonen streng verboten.

In den Kernzonen von Port-Cros (mit Porquerolles) und der Calanques ist auch das Biwak ganz verboten. Und ein Biwak mit Auto, Wohnmobil oder Van gibt es nicht: Das Biwak ist eine Sache für Leute zu Fuß. Geprüft am 24.09.2026. Die Uhrzeiten und Regeln Park für Park stehen auf unserer englischsprachigen Seite France: bivouac and the national park rules, die französische Fassung unter Camping sauvage en France.

Im Wohnmobil: eine Frage des Parkens

Die Freiheit aus R111-32 gilt ausdrücklich nicht auf Straßen und öffentlichen Wegen. Wer im Wohnmobil auf einem Parkplatz schläft, ist damit beim Parkrecht, und das regelt der Bürgermeister. Nach Artikel L. 2213-2 des Code général des collectivités territoriales kann er das Parken bestimmter Fahrzeugarten per begründetem arrêté regeln oder verbieten, auch für Wohnmobile.

Die Regierung hat dazu 2020 im Senat eine klare Grenze genannt: Solche Verbote dürfen, außer bei außergewöhnlichen örtlichen Umständen, nicht allgemein und absolut sein, also nicht alle Straßen einer Gemeinde dauerhaft betreffen. Geprüft an der Antwort im Journal officiel am 24.09.2026. Ein einzelner Parkplatz mit Verbotsschild ist also völlig legal, und das Schild gilt.

Praktisch heißt das: Bleib auf den Rädern, bau nichts auf, und halte dich an die Beschilderung. Eine Höhenschranke an der Einfahrt ist eine Antwort, auch ohne Text. Die entspannte Lösung ist die Aire (französischer Stellplatz), die die Gemeinde ausgewiesen hat und die oft kostenlos ist. Wo sie liegen, steht auf unserer Frankreich-Seite, und wo du dein Grau- und Chemiewasser loswirst, auf der Seite zur Wohnmobil Entsorgungsstation.

Das Schild gewinnt

In Frankreich gilt das fast wörtlich: Ein kommunales Zeltverbot gilt erst, wenn es ausgehängt und an den Zugängen ausgeschildert ist. Umgekehrt heißt das, dass das Schild vor Ort die aktuellste Regel ist, die du bekommen kannst. Wenn Schild und Seite sich widersprechen, hat das Schild recht.

06 · Häufige Fragen

Die Fragen, die wir bekommen.

Ist Wildcampen in Frankreich erlaubt?

Im Grundsatz ja, mit Zustimmung. Artikel R111-32 des Code de l'urbanisme sagt, dass Camping frei ausgeübt wird, außerhalb von Straßen und öffentlichen Wegen, mit dem Einverständnis dessen, der den Boden nutzt, vorbehaltlich eines Widerspruchs des Eigentümers. Verboten ist es nach R111-33 an der Meeresküste, in geschützten Stätten, im Umfeld historischer Denkmäler und im Umkreis von 200 Metern um Trinkwasserfassungen, und nach R111-34 dort, wo die Gemeinde es per Aushang untersagt. Geprüft auf Légifrance am 24.09.2026.

Darf ich am Strand zelten?

Nein, außer mit einer Ausnahmegenehmigung. Artikel R111-33 verbietet das Einzelcamping auf den rivages de la mer, den Meeresküsten. Das gilt landesweit, an jeder Küste. Geprüft auf Légifrance am 24.09.2026.

Was ist der Unterschied zwischen Biwak und Camping sauvage?

Das Portal der französischen Nationalparks definiert das Biwak als eine einzige Nacht in einer einfachen Ausstattung. Camping sauvage, mit mehreren Nächten und einem richtigen Lager, ist in den Kernzonen der Nationalparks streng verboten. Das Biwak wird dort geduldet, meist von etwa 19 Uhr bis 8 oder 9 Uhr, je nach Park. In den Kernzonen von Port-Cros (mit Porquerolles) und der Calanques ist auch das Biwak ganz verboten. Geprüft am 24.09.2026.

Darf ich im Wohnmobil frei stehen?

Die Freiheit aus R111-32 gilt ausdrücklich nicht auf Straßen und öffentlichen Wegen. Im Wohnmobil ist die Nacht also eine Frage des Parkens, und die regelt der Bürgermeister. Nach Artikel L. 2213-2 des Code général des collectivités territoriales kann er das Parken für Wohnmobile per begründetem arrêté verbieten. Die Regierung schreibt dazu, dass solche Verbote außer bei außergewöhnlichen örtlichen Umständen nicht allgemein und absolut sein dürfen, also nicht alle Straßen einer Gemeinde dauerhaft betreffen. Ein Wohnmobil-Biwak in den Nationalparks gibt es nicht. Geprüft am 24.09.2026.

Wo stehe ich mit dem Wohnmobil sicher?

Auf einer Aire (französischer Stellplatz). Die Gemeinden weisen sie aus, viele sind kostenlos, und die Frage, ob du dort schlafen darfst, ist beantwortet. Wo sie liegen, steht auf unserer Frankreich-Seite.