Wildcampen ist in Frankreich im Grundsatz erlaubt und im Einzelfall verboten. Die Grundregel steht in einem Satz im Code de l’urbanisme, dem französischen Städtebaugesetzbuch: Du darfst abseits der Straße zelten, wenn der einverstanden ist, der den Boden nutzt. Die Ausnahmen sind die Stellen, an denen es Ärger gibt: die Küste, geschützte Stätten, das Umfeld von Trinkwasserfassungen, Gemeinden mit eigenem Verbot und die Kernzonen der Nationalparks. Mit dem Wohnmobil oder Van stellt sich eine ganz andere Frage, nämlich die nach dem Parken.

Der Grundsatz: frei, aber mit Zustimmung

Artikel R111-32 des Code de l’urbanisme lautet:

Le camping est librement pratiqué, hors de l’emprise des routes et voies publiques, dans les conditions fixées par la présente sous-section, avec l’accord de celui qui a la jouissance du sol, sous réserve, le cas échéant, de l’opposition du propriétaire.

Sinngemäß: Camping ist frei, außerhalb von Straßen und öffentlichen Wegen, mit dem Einverständnis dessen, der den Boden nutzt, und der Eigentümer kann widersprechen. Maßgeblich ist der französische Text, geprüft auf Légifrance am 12.10.2026.

Was das praktisch heißt: Die Wiese gehört jemandem, und erst sein Ja macht deine Nacht legal. Frag den Bauern, dann bist du auf der sicheren Seite. Ein Jedermannsrecht wie in Skandinavien ist das nicht. Einfach irgendwo aufbauen, ohne zu fragen, deckt der Artikel nicht.

Die Verbote, die überall gelten

Artikel R111-33 verbietet das Einzelcamping (camping pratiqué isolément), außer mit Ausnahmegenehmigung, an vier Arten von Orten:

  • an der Meeresküste (rivages de la mer) und in eingetragenen Stätten (sites inscrits),
  • in klassierten Stätten (sites classés), auch solchen, deren Klassierung läuft,
  • in bemerkenswerten Kulturerbestätten und im Umfeld historischer Denkmäler,
  • im Umkreis von 200 Metern um Trinkwasserfassungen.

Geprüft auf Légifrance am 12.10.2026. Die Küste ist der Punkt, über den die meisten stolpern: Ein Zelt am Strand ist ohne Genehmigung verboten, an jeder französischen Küste. Das ist keine Grauzone.

Was der Bürgermeister darf

Artikel R111-34 legt eine kommunale Ebene drauf. Der Bebauungsplan (plan local d’urbanisme) oder ein arrêté municipal, also eine Verordnung des Bürgermeisters, kann das Zelten außerhalb von Campingplätzen in bestimmten Zonen verbieten, wenn es die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Ruhe, die Landschaft, die Natur oder die Land- und Forstwirtschaft beeinträchtigt. Und dann der entscheidende Satz: Solche Verbote gelten nur, wenn sie im Rathaus (mairie) ausgehängt und an den üblichen Zugängen ausgeschildert sind. Geprüft auf Légifrance am 12.10.2026.

Für dich heißt das: Das Schild am Zugang ist die Regel. Steht eins da, gilt es. Steht keins da und du bist unsicher, frag im Rathaus.

Biwak ist nicht Camping

In Frankreich sind das zwei verschiedene Dinge, und in den Nationalparks kommt es genau darauf an. Das Portal der Nationalparks beschreibt das Biwak als eine einzige Nacht in einer einfachen Ausstattung, unter freiem Himmel oder im kleinen Zelt. Camping sauvage, also Wildcampen im eigentlichen Sinn, ist in den Kernzonen (cœurs) streng verboten.

  • Das Biwak wird in den Kernzonen zu den Zeiten des jeweiligen Parks geduldet, zum Beispiel von 19 bis 9 Uhr in den Écrins, im Mercantour, in den Pyrénées und in den Cévennes.
  • In den Kernzonen von Port-Cros, Porquerolles und der Calanques ist es ganz verboten.
  • Es gilt nur zu Fuß. Auto, Wohnmobil und Van sind ausgeschlossen.

Geprüft am 12.10.2026. Alles Weitere, mit Quellen, steht auf unserer Seite Wildcampen in Frankreich.

Mit Wohnmobil oder Van: eine Frage des Parkens

Die Freiheit aus R111-32 endet ausdrücklich an Straßen und öffentlichen Wegen. Wer im Wohnmobil auf einem Parkplatz schläft, ist damit beim Parkrecht, und das regelt der Bürgermeister: Nach Artikel L. 2213-2 des Code général des collectivités territoriales kann er das Parken bestimmter Fahrzeuge per begründetem arrêté verbieten oder einschränken. In ihrer Antwort an den Senat vom 26.03.2020 schreibt die Regierung, dass ein solches Verbot außer bei außergewöhnlichen örtlichen Umständen nicht allgemein und absolut sein darf, also nicht alle Straßen einer Gemeinde dauerhaft treffen. Geprüft am 12.10.2026.

Konkret: Ein einzelner Parkplatz mit Wohnmobil-Verbotsschild ist völlig legal, und das Schild gilt. Auf einem normalen Parkplatz bleibst du auf den Rädern und baust draußen nichts auf, und eine Höhenschranke an der Einfahrt ist eine Antwort, auch ohne Text. Entspannter ist die Aire (französischer Stellplatz): Die Gemeinde hat sie fürs Wohnmobil ausgewiesen, viele sind kostenlos, und ob du dort schlafen darfst, ist schon geklärt. Wo sie liegen, siehst du auf der Frankreich-Seite, und wo du Grau- und Chemiewasser loswirst, auf der Seite zur Wohnmobil Entsorgungsstation.

Das Schild gewinnt

In Frankreich steht das fast so im Gesetz: Ein Zeltverbot der Gemeinde gilt erst, wenn es ausgehängt ist. Das Schild vor Ort ist damit die aktuellste Regel, die du bekommen kannst. Widerspricht es dieser Seite, hat das Schild recht.

Sources

  1. Article R111-32, Code de l'urbanisme, Légifrance
  2. Article R111-33, Code de l'urbanisme, Légifrance
  3. Code de l'urbanisme, Camping (Articles R111-32 bis R111-35), Légifrance
  4. Le bivouac, Portal der französischen Nationalparks
  5. Stationnement des camping-cars, schriftliche Anfrage Nr. 14376, Antwort der Regierung, JO Sénat vom 26.03.2020

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